VGNÖ
VGNÖ - Verband der Ganzheitlichen Naturheiltherapeuten Österreichs
VGNÖ - Gemeinsam stark auftreten

Richtlinien für das VGNÖ-Gütesiegel

Das VGNÖ-Gütesiegel ist eine geschützte Urkunde des VGNÖ.

Voraussetzungen für den Erhalt des VGNÖ-Gütesiegels

  • 1 Jahr Verbandsmitgliedschaft bei Antragstellung
  • 1 Jahr offizielle Praxisarbeit
  • Ausbildungsnachweise laut Befähigung
  • 16-stündige Erste-Hilfe-Ausbildung
  • Einzahlung des Gütesiegelbeitrages bei Antragstellung
  • Einhaltung der Richtlinien für Gütesiegelinhaber, um das Gütesiegel zu behalten
  • Empfohlen: Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung

Wichtige Hinweise zum Erhalt des VGNÖ-Gütesiegels

  • Praxisräumlichkeiten, klar als solche definiert.
  • Die Abnahme des Gütesiegels erfolgt durch Vorstandsmitglieder oder die jeweilige Landesvertretung.
  • Das Gütesiegel wird vom Bundesvorstand bewilligt.
  • Das Verbandslogo darf nur vom/von der Gütesiegelinhaber/in verwendet werden!

Richtlinien für Gütesiegelinhaber/innen

  • Selbstständig und eigenverantwortlich arbeiten, mit Achtsamkeit auf die eigenen Grenzen, nach bestem Wissen und unter Einhaltung der Gebote der Menschlichkeit die Gesundheit der Patienten/Klienten schützen, fördern und wiederherstellen
  • Aktive Praxis- und Therapeutentätigkeit in eigener oder fremder Praxis
  • 30 Std. aktive Mitarbeit (Bestätigung im Seminarheft) in Form von:
  • Weiterbildung (individuell und Praxis bezogen)
    • Therapeutentreffen (pro Treffen 3 Std. Anrechnung)
    • Vorträge und Seminare (eigene und fremde)
    • Alle belegbaren Einbringungen für den VGNÖ
  • Erste Hilfe Kurs – Auffrischung alle 3 Jahre (8 Stunden)
  • Vollmitgliedschaft
  • Einhaltung der Statuten

Der Nachweis ist eigenverantwortlich bis 15. Dezember der jeweiligen Landesleitung vorzulegen. Bei Nichtvorlage kann das neue Gütesiegel (ab 2009 mit Jahreszahl) aus Gründen der Glaubwürdigkeit nicht mehr ausgestellt werden. Die Aufzeichnungspflicht liegt beim Gütesiegelinhaber.

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