Aktualisierung 18.02.2021
Für das Betreten von gewerblichen VGNÖ Naturheilpraxen zur Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen sind ab den 18. Februar 2021 folgende Hygieneauflagen gültig:
- Patienten können einen Nachweis über ein negatives Ergebnis eines Antigen-Tests auf SARS-CoV-2 oder eines molekularbiolgischen Tests auf SARS-CoV-2 vorweisen, deren Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf
- Ausnahme: Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr
- Zutrittsttest müssen von öffentlich-befugten Stellen stammen (keine Selbsttests)
- Der Patient hat diesen Nachweis für die Dauer des Aufenthalts bereitzuhalten
- Patienten und Naturheiltherapeut/in müssen eine FFP2-Maske tragen
- 10m2 pro Patienten
- Bei Unterschreitung des 2-Meter-Abstands müssen zumutbare Schutzmaßnahmen gesetzt werden (zB vermehrte Desinfektionen)
- Keine Verabreichung von Speisen und Getränke
VGNÖ Mitglieder und deren Arbeitnehmer haben spätestens alle sieben Tage einen Antigen-Test auf SARS-CoV-2 oder einen molekularbiologischen Test auf SARS-CoV-2 durchzuführen, dessen Ergebnis negativ ist.
VGNÖ Mitglieder von körpernahen Dienstleistungen, die ihre Dienstleistung mobil erbringen, müssen einen negativen Antigen- oder PCR-Test vorweisen können, der nicht länger als 48 Stunden zurück liegt.
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Weitere Hygieneauflagen
- Weise auf die Patientenkapazität der Praxis hin (10m²/Patient)!
- Die Termine an Patienten sind so zu vergeben, dass sich das Eintreffen und Verlassen im Patienten-bereich möglichst nicht überschneidet. Falls dies nicht gewährleistet werden kann, ist der Mindestabstand von 2 m einzuhalten.
- Patienten sind bei der Terminvereinbarung darauf hinzuweisen, dass der Termin bei Erkältungs- oder Krankheitssymptomen abgesagt werden muss.
- Patienten sollen durch geeignete Information darauf hingewiesen werden, dass bei Vorhandensein von Symptomen die Geschäftsräumlichkeiten nicht betreten werden dürfen.
- Patienten sollen nach dem Eintreten ihre Hände desinfizieren.
- Alle Räumlichkeiten sollen regelmäßig ausreichend gelüftet werden.
- Führe eine regelmäßige Desinfektion jener Flächen und Gegenstände (zB Türgriffe) mit häufigem Patientenkontakt durch.
- Siehe für Sanitäreinrichtungen ein erhöhtes Reinigungsintervall vor.
- Wann immer es möglich ist (beispielsweise während eines Beratungsgespräches) ist der nötige Mindestabstand von 2 Meter zwischen Patient/in und Naturheiltherapeut/in einzuhalten.